Verhaltenskodex für Geschäftspartner
der Brandenburgischen Kondensatoren Technologie GmbH
0 Präambel
Die Brandenburgische Kondensatoren Technologie GmbH (BKT) versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an ihrem Standort in Prenzlau Teil der Zivilgesellschaft. BKT folgt den nationalen und internationalen Gesetzen und agiert als Unternehmen nach dem Grundverständnis des ehrbaren Kaufmanns und bekennt sich zu ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung.
- BKT beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen ihrer geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
- BKT handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards.
- BKT steht für die Ziele und die Inhalte des Verhaltenskodex und wird im Rahmen ihrer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen seinen Unternehmensstandorten nachzukommen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Verhaltenskodex stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird BKT nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Verhaltenskodex möglichst dennoch zu wahren
1 Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist wichtiger Bestandteil der Geschäftsbeziehungen mit der BKT. Er gilt für alle Geschäftspartner*innen, insbesondere Lieferant*innen, Dienstleister*innen und Kund*innen. Zur Vereinfachung wird im Folgenden der Sammelbegriff „Geschäftspartner“ verwendet. BKT erwartet, dass die Geschäftspartner die Anforderungen dieses Verhaltenskodex in ihre eigene Lieferkette implementieren.
2 Unternehmerisches Verständnis
2.1 Moralische Verpflichtung und Integrität
BKT verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen. BKT verhält sich gegenüber Geschäftspartnern fair und wertschätzend. BKT respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen BKT tätig ist. Dabei achtet BKT das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. BKT orientiert ihr unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. BKT baut auf einen freien und fairen Welthandel.
2.2 Korruption, Handelskontrollen, Geldwäsche
BKT lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeidet BKT bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. BKT handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
2.3 Fairer Wettbewerb
BKT tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. BKT duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt BKT ab.
2.4 Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum
BKT respektiert die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeitenden und Geschäftspartner und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. BKT schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen ihrer Geschäftspartner vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. BKT respektiert das geistige Eigentum ihrer Geschäftspartner und sonstiger Dritter und achtet beim Austausch von Know-How und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.
2.5 Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet und alle. In diesem Bewusstsein übt BKT ihre geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.
2.6 Schutz von Umwelt und Klima
BKT nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. BKT arbeitet in Anlehnung an das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden. BKT wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:
- Sach- und fachgerechter Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
- Minimieren von Emissionen durch betriebliche Abläufe
- Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft
- Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten
2.7 Tier- und Artenschutz
BKT beachtet die Grundsätze zum Schutz der biologischen Vielfalt und richtet ihr unternehmerisches Handeln danach aus. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei Richtschnur.
2.8 Menschenrechte und Arbeitsstandards
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet BKT die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind. BKT orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation, wie sie nachfolgend im Verhaltenskodex aufgeführt sind. In allen Geschäftsaktivitäten ist BKT bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zur verursachen noch zu diesen beizutragen. BKT erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt BKT seine Geschäftspartner hierbei.
2.9 Beschäftigungsverhältnisse
BKT behandelt ihre Mitarbeitenden mit Wertschätzung. BKT lehnt jegliche Form rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Mitarbeitenden ab. BKT wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten zur Verfügung zu stellen. BKT respektiert und schützt das Recht der Mitarbeitenden, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.
2.10 Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer*innen
BKT toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt BKT keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert. BKT erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer*innen zu beachten.
2.11 Ablehnen von Zwangsarbeit
BKT lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.
2.12 Grundsätze der Vergütung
BKT stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende branchenübliche Lohn gezahlt wird. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von BKT nicht geduldet.
2.13 Arbeitszeiten
BKT wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an. BKT achtet darauf, dass die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird und die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.
2.14 Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot
BKT schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich BKT zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. BKT lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
2.15 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
BKT beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. BKT sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (Vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.
3 Einhaltung und Umsetzung der Erwartungen
Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist von zentraler Bedeutung für BKT. Die Einhaltung seiner Bestimmungen wird als wesentlich für die Geschäftsbeziehungen erachtet. Die Geschäftspartner von BKT erkennen die in diesem Dokument aufgezeigten Erwartungen an und verpflichten sich, diese einzuhalten.
Die Geschäftspartner haben sich darum zu bemühen, dass auch deren Unterlieferanten und Unterauftragnahmer die Inhalte dieses Verhaltenskodex kennen, auf ihr jeweiliges Unternehmen anwenden oder entsprechende Verhaltensrichtlinien einhalten. Um präventiv die Einhaltung der Erwartungen und deren Verpflichtungen zu gewährleisten, setzt BKT die aktive Beteiligung ihrer Geschäftspartner, etwa durch Bereitstellung all jener Informationen, die für die Risikobewertung der Beziehung zwischen der BKT und dem betreffenden Geschäftspartner von Bedeutung sind, voraus.
Ergibt die von BKT durchgeführte Risikoanalyse, dass der betreffende Geschäftspartner bei sich oder gegenüber seinen Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern Präventionsmaßnahmen (z. B. Schulungen, Anpassung der Beschaffungsstrategien, Einholung vertraglicher Zusicherungen oder Kontrollen) oder Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die Erwartungen und die Verpflichtungen zu ergreifen hat, so haben die Geschäftspartner solche von BKT für notwendig erachteten Präventions- oder Abhilfemaßnahmen unverzüglich nach Aufforderung durch BKT in angemessener Weise umzusetzen.
BKT behält sich das Recht vor, die Einhaltung der oben genannten Erwartungen an ihre Geschäftspartner und der Verpflichtungen im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt regelmäßig, jedoch nicht häufiger als einmal pro Jahr, und außerdem anlassbezogen mittels Audits und/oder anderer geeigneter Maßnahmen zu überprüfen. Die Überprüfung selbst kann von Mitarbeitenden der BKT oder von hierfür beauftragten Dritten vorgenommen werden. BKT wird jede Überprüfung mit rechtzeitiger vorheriger Ankündigung und unter Wahrung der Geschäftszeiten der Geschäftspartner durchführen. Hierbei wird erwartet, dass die Geschäftspartner Zugang zu allen benötigten Bereichen, Dokumenten und Datensätzen gewähren. Verstößt ein Geschäftspartner gegen die beschriebenen Erwartungen oder die Verpflichtungen, so kann BKT dem Geschäftspartner eine angemessene Frist zur Beendigung des Verstoßes und/oder zur sonstigen Abhilfe setzen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen, es sei denn, zum Schutz des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen ist eine kürzere Frist geboten.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann BKT einzelne oder sämtliche Verträge mit dem betreffenden Geschäftspartner kündigen.
Für die Einhaltung der dargelegten Erwartungen sind Schulungen und eingespielte betriebsinterne Prozesse unerlässlich. Für Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen ist der Geschäftspartner selbst verantwortlich. Der Geschäftspartner sichert zu, dass seine geschäftliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie den mit BKT getroffenen vertraglichen Vereinbarungen steht. Der Geschäftspartner sichert zudem zu, dass er in seinem Unternehmen ausreichende organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um die Einhaltung der hier beschriebenen Erwartungen und der Verpflichtungen sicherzustellen.
Auf diesen Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist deutsches Recht anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird hiermit ausgeschlossen.